Eis – ein Wort, mit dem wir gedanklich eine gefrorene süße Speise verbinden, die erfrischenden Genuss bereitet. Folgerichtig gilt daher nach deutschem Lebensmittelrecht der Ausdruck Speiseeis als Oberbegriff. Wird umgangssprachlich die Kurzform Eis synonym als Bezeichnung für Nahrungs- oder Genussmittel verwendet, ist immer Speiseeis gemeint.
