Kennzeichnungspflichten für Speiseeis
Wer Eis als sogenannte lose Ware verkauft bzw. in den Verkehr bringt, muss sich genau an die Kennzeichnungspflicht (Verkehrsbezeichnung) halten. Oberstes Gebot bei der Bezeichnung einer jeden Eissorte ist die Transparenz für die Verbraucher. Wer eine Kugel Eis in der Eisdiele kauft, darf durch den Namen der Eissorte nicht irregeführt werden. Fantasienamen, die keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Zutaten zulassen, müssen mit zusätzlichen konkreten Angaben versehen werden. Für die Eissorten … Weiterlesen…