Hobbymäßig Eis machen kann jeder, doch Speiseeishersteller/in darf sich nur nennen, wer das Eismachen offiziell erlernt und eine entsprechende Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen hat. Eis herzustellen ist nämlich ein anerkannter Ausbildungsberuf: Bereits 2008 wurde die zweijährige Ausbildung zum Speiseeishersteller bzw. zur Speiseeisherstellerin als sogenannter Erprobungsberuf eingeführt.
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