Die beschreibende Bezeichnung verschiedener Sorten Speiseeis, die sich an den geschmackgebenden Zutaten orientiert, ist ebenfalls in den Leitsätzen festgelegt. Es gibt jedoch auch Eis, das dort nicht explizit aufgeführt ist. Hierbei handelt es sich um Eis mit pflanzlichem Fett als Sorte 9. Nachfolgend sind die relevanten acht Bezeichnungen im Kurzüberblick inklusive prozentualer Gewichtsanteile aufgeführt.
1) Cremeeis und Eiercremeeis muss mind. 50 % Milch und auf 1 l Milch mind. 270 g Vollei oder 90 g Eigelb enthalten. Zusätzliches Wasser darf nicht enthalten sein.
2) Rahmeis und Sahneeis und muss mind. 18 Prozent Milchfett enthalten, das aus der zur der Herstellung verwendeten Sahne bzw. dem Rahm stammt.
3) Milcheis muss mind. 70 % Milch enthalten. Namensgeber können bei fermentierten Milchsorten die jeweiligen Bezeichnungen sein, z. B. Sauermilcheis oder Joghurteis.
4) Eiscreme muss mindestens 10 % Fett aus der verwendeten Milch enthalten.
5) Fruchteiscreme muss mind. 8 Prozent Fett aus der verwendeten Milch enthalten und deutlich wahrnehmbar nach Frucht schmecken.
6) Beim Fruchtsorbet muss der Anteil an Frucht mindestens 25 % betragen, mit Ausnahme von Zitrusfrüchten und anderen zitronensäurebetonten Früchten: Hier gilt ein reduzierter Mindestfruchtanteil von 15 %. Es werden weder Milch noch Milchbestandteile verwendet. Namensgeber sind in der Regel die verwendeten Früchte, z. B. Erdbeersorbet.
7) Fruchteis muss einen Fruchtanteil von mind. 20 % enthalten. Bei Zitrusfrüchten und anderen zitronensäurebetonten Früchten gilt ein reduzierter Mindestfruchtanteil von 10 %. Namensgeber sind in der Regel die verwendeten Früchte, z. B. Erdbeereis. Milch darf verwendet werden.
8) Als Wassereis wird Speiseeis mit einem Fettgehalt unter 3 % und einem Trockenmassegehalt von mind. 12 % aus süßenden bzw. weiteren geschmackgebenden Zutaten bezeichnet, das nicht die Mindestanforderungen der Sorten Milcheis, Fruchteiscreme oder Fruchteis erfüllt.