Begriffserläuterung Speiseeis

Bei jeglichem Eis, das als gefrorene Süßspeise zum Verzehr bestimmt ist, handelt es sich „von Amts wegen“ um Speiseeis. Der Oberbegriff Speiseeis greift unabhängig von den verwendeten Zutaten und von einer harten oder eher cremigen Konsistenz des fertigen gefrorenen Produkts. Milcheis, Fruchteis, Softeis, Sorbets und andere Eissorten in fast jeder erdenklichen Variation – sie alle sind demnach verschiedene Sorten von Speiseeis, die entsprechend der genauen Zusammensetzung gekennzeichnet werden müssen. Zubereitungen, die zur Eisherstellung verwendet werden, ohne zum unmittelbaren Verzehr bestimmt zu sein, heißen Speiseeishalberzeugnisse. Begriffsbestimmungen und Herstellungsanforderungen sind ebenso wie sämtliche Speiseeissorten und Bezeichnungen als Beurteilungsmerkmale in den Leitsätzen für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse exakt festgelegt. Softeis und Frozen Yogurt gelten als Sonderfälle, die nicht eindeutig in den Leitlinien definiert sind.

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